Feuerwerke zu Silvester - Ausnahmen vom Verbot

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

 In folgenden Ortschaften dürfen unter Beachtung

  • der Sicherheitsabstände und
  • der Waldbrandverhütungs-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Veit

Feuerwerke abgefeuert werden:

Bernaich, Töplach – nur Nordseite vom Längsee, Stammersdorf, Pölling, Gösseling, Wiendorf, St. Sebastian, Hochosterwitz, Kulmitz, Unterbruckendorf, Launsdorf, Thalsdorf, Reipersdorf, Sonnbichl, Fiming – An der Lauer, St. Peter samt Nebenstraßen, St. Georgen am Längsee samt Nebenstraßen, Drasendorf, Dellach, Krottendorf, Goggerwenig, Tschirnig, Siebenaich – Mail.

Innerhalb dieser Ortschaften dürfen im Gefährdungsbereich zum Wald sowie zu trockenen Kultur- und Naturflächen keine pyrotechnischen Gegenstände verwendet werden.

Bitte beachten Sie die Waldbrandverhütungs-Verordnung und die Pyrotechnik-Verordnung im Originaltext!!

29.12.2015