Heizkostenzuschuss 2013/2014

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Gemeinde St. Georgen am Längsee bringt zur Kenntnis, dass für die Heizperiode 2013/2014 wiederum für einkommensschwache Personen/Haushaltsgemeinschaften „HEIZKOSTENZUSCHÜSSE(50 % des Zuschusses werden von der Gemeinde St.Georgen/Längsee getragen)  unter tieferstehenden Voraussetzungen gewährt werden:

Heizkostenzuschuss in Höhe von € 180.--:

EINKOMMENSGRENZEN:

Alleinstehende ..................................................  €     795,--

Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften .................  €  1.192.--

Zuschläge für jede weitere Person .............            €     123.--

 

Heizkostenzuschuss in Höhe von € 110.--:

EINKOMMENSGRENZEN:

Alleinstehende …………              ……………  …………€  1.040.--

Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften ………….. €  1.430--

Zuschläge für jede weitere Person …    …          €     123.--

 

Die Einkommensgrenzen sind „Nettobeträge !!“

Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen.Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, insbesondere auch sogenannte „Transferleistungen“, wie Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld,  Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe, Familienzuschüsse, Alimentationen und Lehrlingsentschädigungen. Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Nicht als Einkünfte zählen Familienbeihilfen, Pflegegelder, Kriegsopferentschädigungen und Wohnbeihilfe.

Anträge können bei der Gemeinde, Herrn JARITZ vom 16. September 2013 bis 28. Februar 2014 eingebracht werden.

Vorlagen:  Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt, Nachweise von Unterhaltspflichten und Unterhaltsansprüchen (Alimente).

A C H T U N G:   Bei Banküberweisung ist unbedingt ein Bankauszug, aus welchem der „BIC – Code sowie der IBAN – Code“ ersichtlich sind, vorzulegen !!!!!!!!

„DIE AUSZAHLUNG ERFOLGT AUSNAHMSLOS durch das LAND KÄRNTEN !!!“

 

Der Bürgermeister:
Konrad SEUNIG

20.08.2013