Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise € 17,20(Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig


Grasslober Michaela
Kontaktdaten von Grasslober Michaela
FunktionFinanzverwalterin
NameGrasslober Michaela
AdresseHauptstraße 24
9314 Launsdorf
Telefon+43 4213 4100 31
Faxnummer+43 4213 4100 23
E-Mail (offiziell)st-georgen-lgs@ktn.gde.at
E-Mail (persönlich)michaela.grasslober@ktn.gde.at
BüroFinanzverwaltung

Finanzverwaltung, Kasse, Steuern und Abgaben, Vermögensverwaltung, Standesamt.