Bienenmeldung 2024

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Bienenmeldung

Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes 2007 (K-BiWG) sind die Bienenhalter verpflichtet, bis längstens 15. April jeden Jahres den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Carnica“ (Apis mellifera carnica) gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker beim Gemeindeamt bekannt zu geben.
 Die Meldung im VIS ersetzt nicht die Meldung der Bienenvölker bei der Gemeinde!

Das Anmeldeformular finden sie in der Gemeindehomepage unter www.st-georgen-laengsee.gv.at Bürgerservice-Formulare-Bienenmeldung.


08.04.2024