Wirtschaftsförderung - Kommunalsteuer

Die Betriebsförderung gilt für die Ansiedlung neuer Betriebe und beginnt mit dem Stichtag des erstmaligen Abgabentatbestandes bzw. mit der behördlichen Genehmigung.

Befreiung von der Kommunalsteuer für die Betriebsjahre im

•1. JahrErlassung der Kommunalsteuer in der Höhe von 100 %
•2. und 3. Jahr Erlassung der Kommunalsteuer in der Höhe von 50 %

Kärntner Wirtschaftsförderungsfond

Wirtschaftskammer Kärnten